• Brandschutz und Sicherheit für Ihr Unternehmen – Teil III
11 Jun

Aufgrund vergangener und aktueller Schadensfälle möchten wir Sie künftig zum Thema „Brandschutz und Sicherheit für Ihr Unternehmen“ informieren.

Brandgefahren umgeben uns überall, privat, unterwegs und im Betrieb bzw. am Arbeitsplatz.

Für die betriebliche Sicherheit im Unternehmen und in den Arbeitsstätten ist der Unternehmer bzw. Arbeitgeber verantwortlich. 

Durch konsequentes und vorbeugendes Brandschutzmanagement, dem Erkennen der Gefahren und Brandrisiken, deren Bewertung und dem Ergreifen geeigneter Schutzmaßnahmen, lässt sich die Brandsicherheit im Unternehmen entscheidend verbessern.
 
Dazu gehören vorbeugend organisatorische, technische, bauliche und abwehrende Maßnahmen des Brandschutzes.

 

Brandschutz und Sicherheit für Ihr Unternehmen – Teil III

 

Prüfung nach DGUV V3

Neben der versicherungsvertraglich vereinbarten Prüfung (Revision der elektrischen Anlagen) der elektrischen Anlagen unterliegen auch die ortsveränderlichen und ortsfesten Elektrogeräte einer Prüfpflicht, die sich z. B. aus den Vorgaben der Berufsgenossenschaften und dem Arbeitsschutzgesetz ergibt.

Die Prüfung erfolgt u.a. nach DIN VDE 0701/0702.

Warum wird geprüft?
Ziel ist es, Defekte und Mängel rechtzeitig zu lokalisieren und dadurch die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu garantieren. Elektrische Anlagen und Geräte dürfen niemanden gefährden und die Brandgefahr soll minimiert werden. Letztlich geht es nicht um Gesetze, sondern um Menschenleben.

Nach der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 (vormals BGV A3) bzw. der DGUV Vorschrift 4 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ sind Sie als Unternehmer (Betreiber) verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen an den Betriebsmitteln und elektrischen Anlagen zu sorgen.
Besonders hervorzuheben sind u.a. auch die ortsveränderlichen Elektrogeräte.

Diese stammen aus dem privaten Umfeld der Mitarbeiter . Hierbei handelt es sich um gebrauchte , ältere und zumeist ausrangierte Geräte, welche zumindest optische, als auch in vielen Fällen technische Mängel aufweisen können.

 

Daher ist ein ordnungsgemäßer Betrieb Voraussetzung zur Vermeidung von Schäden; wie z.B.:

– Anmeldung bei der Geschäftsleitung

– Betrieb nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch die Geschäftsleitung

– Kein versteckter Aufstellungsort

– kein unbeaufsichtigter Betrieb der Geräte

– nur auf nicht brennbare Unterlagen stellen

– nach Gebrauch Stecker ziehen

 

Wann wird geprüft?

Elektrische Betriebsmittel müssen vor der ersten Inbetriebnahme, nach Umzug und nach einer Änderung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.

Für Wiederholungsprüfungen müssen Prüffristen auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV festgelegt werden.

 

Was passiert, wenn nicht geprüft wird?

Als Unternehmer haben Sie dafür zu sorgen, dass die Geräte sicher sind !

Eine Verletzung solcher Sicherheitsvorschriften kann nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen im Schadenfall zu Einschränkungen in der Leistungspflicht des Versicherers führen.

Des Weiteren können bei der Nichteinhaltung der gesetzlich bzw. behördlich vorgeschriebener Prüfungen Strafen durch die Aufsichtsbehörden ausgesprochen werden.


 

In den nächsten und folgenden Ausgaben unseres Newsletters erlauben wir uns erneut, Ihnen weitere Anregungen und Hinweise zu vermitteln.

 

Sollten Sie vorab weiterführende und ausführlichere Informationen wünschen, so lassen Sie uns dieses bitte wissen.

Wir unterstützen Sie zum Einen mittels Übersendung von entsprechendem Infomaterial und stehen Ihnen auch gerne für eine etwaige Risikoanalyse und interne Besichtigung vor Ort zur Verfügung.

 

Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, wir sind gerne für Sie da.

 


Ihr Ansprechpartner zu diesem Thema:

Frau Silke Hornig

Tel. 0 72 37 48 51-17

s.hornig@tessmer-group.de



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