• Brandschutz und Sicherheit für Ihr Unternehmen – Teil V
12 Aug

Aufgrund vergangener und aktueller Schadensfälle möchten wir Sie künftig zum Thema „Brandschutz und Sicherheit für Ihr Unternehmen“ informieren.

Brandgefahren umgeben uns überall, privat, unterwegs und im Betrieb bzw. am Arbeitsplatz.

Für die betriebliche Sicherheit im Unternehmen und in den Arbeitsstätten ist der Unternehmer bzw. Arbeitgeber verantwortlich. 

Durch konsequentes und vorbeugendes Brandschutzmanagement, dem Erkennen der Gefahren und Brandrisiken, deren Bewertung und dem Ergreifen geeigneter Schutzmaßnahmen, lässt sich die Brandsicherheit im Unternehmen entscheidend verbessern.

Dazu gehören vorbeugend organisatorische, technische, bauliche und abwehrende Maßnahmen des Brandschutzes.


Brandschutz und Sicherheit für Ihr Unternehmen – Teil V

Teil 5 – Organisatorischer Brandschutz

Ergänzend zu unseren bisherigen Ausführungen zu erforderlichen Schutzmaßnahmen, möchten wir uns in diesem Newsletter weiteren möglichen organisatorischen Maßnahmen widmen und Ihnen diese für die Praxis und deren Umsetzung näherbringen.

1. Aushang von Alarm- und Feuerwehrplänen

Ein Alarmplan hat den Zweck, eine schnelle Alarmierung von Löschkräften und anderer wichtiger Stellen bei einem Brandausbruch sicherzustellen.

Die Erstellung erfolgt im Einvernehmen mit der zuständigen Feuerwehr und muss wichtige Angaben wie z.B. über Alarmierungsmittel, Alarmzeichen und den für die Anordnung des Räumungsalarmes zuständigen Personenkreises enthalten.   ( siehe DIN 33 404-3 )

Geregelt wird, wer innerhalb des zuständigen Personenkreises die Feuerwehr mit Schlüsseln und Übersichtsplänen zu erwarten und einzuweisen hat und wer dem Einsatzleiter der Feuerwehr zur Verfügung steht.

Der Alarmplan enthält das Verzeichnis der leitenden Werksangehörigen mit Angaben, wie diese zu erreichen sind. ( Anschrift, Rufnummer, etc. )

Im Feuerwehrplan dagegen werden die Gefahrenschwerpunkte und die für den vorbeugenden Brandschutz vorhandenen Sicherheitseinrichtungen aufgezeigt.

Ein Feuerwehrplan sollte auch immer in Abstimmung mit der örtlichen Brandschutzdienststelle erstellt werden und sollte / muss folgendes beinhalten:

  • Sämtliche Objekte mit der Angabe der Nutzung
  • Besondere Hinweise auf feuer- und explosionsgefährdete Bereiche
  • Spezielle Bereiche, in denen nicht mit Wasser gelöscht werden darf und nur mit Sonderlöschmitteln gelöscht werden darf
  • Hochspannungs- und Energieversorgungsanlagen und deren Schaltstellen
  • Standorte von Druckgefäßen und Druckbehältern
  • Zufahrts-, Flucht- und Rettungswege
  • Standorte der Feuerlöscher, etc.

Es ist sicherzustellen, dass dem Einsatzleiter der Feuerwehr jeweils ein Exemplar des vorhandenen Feuerwehrplanes zur Verfügung gestellt wird.

Daher geht die Empfehlung dahin, den Alarmplan sowie den Feuerwehrplan an einer ständig besetzten Stelle in Ihrem Unternehmen zu hinterlegen. (z.B. Pförtner, Telefonzentrale …)

Gleichzeitig muss gewährleistet sein, dass diese Pläne in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden.

2. Flucht- und Rettungspläne

Flucht- und Rettungspläne sind ebenfalls ein wesentlicher Bestandteil der betrieblichen Gefahrenabwehr und dienen im Gebäude befindlicher Personen als Orientierung zu Flucht- und Rettungswegen und haben folgende Anforderungen zu erfüllen:

Graphische Darstellungen über:

  • den Gebäudegrundriss oder Teile davon
  • Verlauf der Fluchtwege
  • die Lage der Erste-Hilfe-Einrichtungen
  • die Lage der Brandschutzeinrichtungen
  • die Lage der Sammelstellen
  • die Regeln für das Verhalten im Brandfall und das Verhalten bei Unfällen

Auch Flucht- und Rettungspläne sind in der Arbeitsstätte bzw. im Unternehmen an geeigneten Stellen auszuhängen, zum Beispiel auch hier wieder an zentralen Bereichen, an denen sich häufiger Personen aufhalten, wie z.B. vor Aufzugsanlagen, in Pausenräumen, in Eingangsbereichen, vor Zugängen zu Treppen, an Kreuzungspunkten von Verkehrswegen und sind auf den jeweiligen Standort der betrachtenden Person bezogen lagerichtig dazustellen.


Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Ausführungen behilflich sein konnten und erlauben uns, Ihnen auch in den nächsten und folgenden Ausgaben unseres Newsletters weitere Anregungen und Hinweise zu organisatorischen Schutzmaßnahmen zu vermitteln.

Sollten Sie vorab weiterführende und ausführlichere Informationen wünschen, so lassen Sie uns dieses bitte wissen.

Wir unterstützen Sie zum Einen mittels Übersendung von entsprechendem Infomaterial und stehen Ihnen auch gerne für eine etwaige Risikoanalyse und interne Besichtigung vor Ort zur Verfügung.

Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, wir sind gerne für Sie da.


Ihr Ansprechpartner zu diesem Thema:

Frau Silke Hornig

Tel. 0 72 37 48 51-17

s.hornig@tessmer-group.de



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