Die Regulierung eines Schadens ist kein Selbstläufer!

Die korrekte und zielorientierte Schadenregulierung bedarf einer akribischen Aufarbeitung der für die Regulierung notwendigen Positionen und der substantiierten Darstellung aller Forderungen. Insbesondere die korrekte Information der „Gegenseite” in Abstimmung mit dem Versicherer und den Sachverständigen, sowie die Begleitung auch in versicherungsrechtlichen Positionen entscheidet über den Erfolg der Regulierung.

Hierfür steht Ihnen auf Wunsch unser juristischer Partner, die Fachanwaltskanzlei für Versicherungsrecht Dr. jur. F.G. Nickel, zur Verfügung.

Wir vertreten kompetent und zuverlässig Ihre umfassende Interessenslage gegenüber allen Vertragspartnern, um die für den eingetretenen Großschaden angemessene Entschädigung für Ihr Unternehmen zu generieren.

Gerne erwarten wir Ihre Anfrage, um unser Know-how im Schadensfall zu Ihrem Nutzen einzubringen.