Ab Januar sind Sie in der Pflicht! 2018 wurde das Betriebsrentenstärkungsgesetz eingeführt, um Betriebsrenten wieder attraktiver und lukrativer zu machen. Seither müssen für neu abgeschlossene Verträge vom Arbeitgeber mindestens 15 % des gehaltsumgewandelten Beitrags als Zuschuss zusätzlich in den Vertrag mit eingebracht werden. Im Januar 2022 zündet die letzte Stufe des Gesetzes. Ab dann müssen […]