08-12-2021  | 0 Comments  |  by tessmer_admin  |  Published in Aktuelles

Ab Januar sind Sie in der Pflicht! 2018 wurde das Betriebsrentenstärkungsgesetz eingeführt, um Betriebsrenten wieder attraktiver und lukrativer zu machen. Seither müssen für neu abgeschlossene Verträge vom Arbeitgeber mindestens 15 % des gehaltsumgewandelten Beitrags als Zuschuss zusätzlich in den Vertrag mit eingebracht werden. Im Januar 2022 zündet die letzte Stufe des Gesetzes. Ab dann müssen […]